Abendmahl mit Kindern

Kinder feiern das Abendmahl mit. Was noch vor wenigen Jahren die Ausnahme in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg war, ist mittlerweile zur Regel geworden. Wer getauft ist, gehört zur Kirche. Und wer zur Kirche gehört, ist eingeladen, das Abendmahl mit zu feiern. Das gilt für Groß und Klein.

 

Der Oberkirchenrat hat eine Handreichung herausgegeben, die kirchlichen Mitarbeitern und Laien Anleitung gibt, wie Kinder in die Feier des Abendmahls einbezogen werden können. 

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Abendmahl mit Kindern: Texte [WORD, 56 KB][43 KB]
Seite 52-62: Texte für die Abendmahlsfeier

Abendmahl mit Kindern: Vorbereitung [WORD, 85 KB] [86 KB]
Seite 73-94: Vorbereitung von Kindern aus Kirchheim-Teck

Abendmahl mit Kindern

 

Und das war auch viele lange Jahrhunderte in der Kirchengeschichte selbstverständlich. Dort wo wir in der frühen Kirche etwas über die Taufe von Kindern hören, ist es die Regel, dass diese Kinder auch das Abendmahl empfangen. Der Kirchenvater Augustin schreibt über die Kinderkommunion: „Es sind Kinder, aber sie werden zu Gliedern von Christus. Es sind Kinder, aber sie empfangen seine Sakramente. Es sind Kinder, aber sie werden zu seinen Tischgenossen, damit sie das Leben haben.“

Erst im Hochmittelalter (1215) führte eine wachsende Scheu vor der Heiligkeit des Abendmahls zur Einführung einer Altersgrenze für die bis dahin teilnehmenden Kinder.

Im Reformationszeitalter lassen dann zwar weder die Bekenntnistexte noch die neuen Kirchenordnungen eine Bindung der Abendmahlszulassung an ein bestimmtes Lebensalter erkennen. Aber in vielen evangelischen Gebieten bürgerte sich mit der Einführung der Konfirmation das entsprechende Alter als Mindestalter für die Abendmahlsteilnahme ein.