Konfi 3 und Ganztagesschule

Immer häufiger werden Grundschulen zu sog. „gebundenen Ganztagesschulen„, bei denen die Schüler/innen mindestens sieben Zeitstunden an der Schule verbringen. Das könnte zum Problem für Konfi 3-Gruppen werden, die unter der Woche am Nachmittag stattfinden.

Doch nun haben die evangelischen und katholischen Kirchen in Baden und Württemberg im April 2015 eine Rahmenvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg geschlossen, die klärt, dass und wie sich die Kirchen in die Ganztagesbetreuung qualifiziert und engagiert einbringen. In § 4 Abs. 2 dieser Rahmenvereinbarung (vgl. http://www.ganztag.de/fileadmin/inhalte/downloads/rahmenvereinbarung-kirchen-ganztag.pdf) wird Konfi 3 ausdrücklich erwähnt:

Sofern außerschulische kirchliche Angebote, beispielsweise Vorbereitungsgruppen auf die Erstkommunion bzw. Angebote im Rahmen von „Konfi 3″ während der Ganztagszeiten stattfinden, können daran teilnehmende Schülerinnen bzw. Schüler für diesen Zeitraum von der Schulpflicht befreit werden.

Laut Schulgesetz sollen Grundschulen ausdrücklich mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten:

1) Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen fördern die Schüler individuell und ganzheitlich und stärken sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und im sozialen Miteinander. Sie verbinden an drei oder vier Tagen der Woche mit sieben oder acht Zeitstunden in einer rhythmisierten Tagesstruktur Unterricht, Übungsphasen und Förderzeiten, Bildungszeiten, Aktivpausen und Kreativzeiten zu einer pädagogischen und organisatorischen Einheit. Dabei sollen sie mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten.

Praxishilfe

Die Praxishilfe Ganztag (Download hier: http://www.ganztag.de/fileadmin/inhalte/Praxishilfe-ganztag.pdf)  enthält auf S. 39 ein Beispiel aus Mannheim, wie die Zusammenarbeit gelingt.

Praxishilfe_Ganztagesschule_Konfi3

Konfi 3 bleibt dabei ein kirchliches Angebot und wird auch weiterhin ausschließlich von der Kirche finanziert, aber gegenüber Schulleitungen lässt sich jetzt klarer vertreten, dass Schüler/innen für Konfi 3 die Schule verlassen dürfen oder dieses Angebot sogar (wenn es nicht anders geht) in schulischen Räumen stattfinden kann.

Susanne Jasch und Damaris Knapp haben für anKnüpfen update 2.2 (Infos und Bestellmöglichkeit http://anknuepfen.de/buch-heft/update2-2.html) einen Artikel verfasst zum Thema „Konfi 3 und Religionsunterricht. Eine Möglichkeit der Zusammenarbeit von Kirchengemeinde und Schule“, in dem weitere Anregungen enthalten sind.

Noch mehr als bisher wird es sich künftig für Konfi 3-Gemeinden lohnen, den Kontakt zu Schulleitungen zu suchen und mit ihnen zu klären, wie Konfi 3 sowohl zeitlich als auch räumlich gute Rahmenbedingungen bekommen kann, so dass viele Kinder an diesem wertvollen Angebot teilnehmen können.

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